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Voraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren des Examensklausurenkurses im Privatrecht und Öffentlichen Recht ist die Vorlage der Scheine der Fortgeschrittenen-Übungen im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht. Voraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren im Strafrecht ist die Vorlage des Scheins der Fortgeschrittenen-Übung im Strafrecht. Die erforderlichen Scheine sind der jeweiligen Klausur in Kopie (keine Beglaubigung erforderlich) beizufügen. |