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Im Wahlbereich können benotete Leistungen entweder an der Rechts- und Wirtschafts-wissenschaftlichen Fakultät oder an anderen Fakultäten der Universität des Saarlandes erbracht werden, sofern sie bislang weder im Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht noch im Master-Studiengang Wirtschaft und Recht erbracht wurden. |