Die Veranstaltungen Bürgerliches Vermögensrecht I (WS), Bürgerliches Vermögensrecht II (SS) und Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Vermögensrecht (WS oder SS) sind zu absolvieren.
Die Veranstaltungen Staatsrecht I (WS), Staatsrecht II (SS), Arbeitsgemeinschaft im Staatsrecht (SS) und Europarecht I (WS) sind zu absolvieren.