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Darüber hinaus wird ausländischen Gaststudierenden empfohlen auch vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften und Tutorien im Bürgerlichen Vermögensrecht I, Staatsrecht I und Strafrecht I zu belegen. Informationen zu Terminen und Anmeldungen werden in der Regel zum Semesteranfang auf der Homepage der zuständigen Lehrstühle veröffentlicht. |