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- nicht belegte Module aus den Unterbereichen „Betriebswirtschaftslehre" und „Volkswirtschaftslehre", - freigegebene Module des Master-Studiengangs Wirtschaft und Recht, - weitere Leistungen aus dem Bereich Rechts- oder Wirtschaftswissenschaft, sofern diese keine Seminare sind und bislang nicht im Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Recht erbracht wurden |