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Ausländischen Gaststudierenden stehen grundsätzlich alle Lehrveranstaltungen offen, die im Vorlesungsverzeichnis unter 1. Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss: Erste juristische Prüfung) aufgeführt sind. Die Auswahl der Fächer kann also frei nach dem Interesse der Studierenden bzw. nach den Vorgaben der Heimathochschule vorgenommen werden. Als spezielles Angebot für ausländische Gaststudierende werden die folgenden Veranstaltungen empfohlen:
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