Aufgaben
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Zur Unterstützung seiner Arbeit setzt der Senat einen Studienausschuss ein, der beratende und beschließende Aufgaben hat. Dem Studienausschuss obliegt es,
- Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen des Lehr- und Studienbetriebs vorzubereiten,
- zur Festsetzung von Zulassungszahlen Stellung zu nehmen,
- Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten an Stelle des Senatsbeschlusses zuzustimmen,
- Stellungnahmen zu Einrichtungen, wesentlichen Änderungen und Aufhebungen von Studiengängen vorzubereiten.
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