Kommentar |
Städtische Zusammenschlüsse zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen lassen sich in unterschiedlichsten Ausprägungen seit dem 12. Jahrhundert in Oberitalien nachweisen. Erst nach der Wende zum 13. Jahrhundert sind diesbezügliche Aktivitäten auch im nordalpinen Reichsgebiet zu fassen, wobei eine vergleichsweise dichtere Quellenüberlieferung erstmals zu dem sogenannten Rheinischen Bund von 1254/56 vorliegt. Insbesondere die engen Beziehungen zwischen den drei rheinischen Kathedralstädten Mainz, Worms und Speyer bildeten auch für die folgenden regionalen und überregionalen Städtebünde bis in das späte 14. Jahrhundert eine entscheidende Ausgangbasis. Hierbei kam es teilweise sowohl zu Konflikten mit dem Königtum als auch mit den Fürsten. Eine entscheidende Konfrontation sollte zwischen Fürsten und Reichsstädten im Zuge des Rheinisch-Schwäbischen Städtebundes im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts entstehen, die mit der militärischen Niederlage der reichsstädtischen Bünde und dem Landfrieden von Eger (1389) einen vorläufigen Abschluss fand. Allerdings versuchte gerade das Königtum auch in der Folge die reichsstädtischen Zusammenschlüsse für die Durchsetzung der eigenen politischen Ziele zu nutzen, wie dies vor allem unter Sigismund von Luxemburg (1410/11-1437) greifbar wird.
Am Beispiel dieses für die Verfassungsgeschichte des spätmittelalterlichen Reiches hochinteressanten Themenfeldes will das Proseminar eine Einführung in die Methoden des Faches und in die Historischen Hilfswissenschaften geben. Die als Basis der Arbeit in den Sitzungen dienenden Quellen verlangen teilweise Lateinkenntnisse, die entsprechend vorausgesetzt werden. Für Studierende im Nebenfach oder LAR/LAH wird im nächsten Sommersemester wieder ein Seminar angeboten, das keine Lateinkenntnisse erfordert. |
Literatur |
Bernhard KREUTZ: Städtebünde und Städtenetz am Mittelrhein im 13. und 14. Jahrhundert, Trier 2005 (Trierer Historische Forschungen 54); Eva-Marie DISTLER: Städtebünde im deutschen Spätmittelalter. Eine rechtshistorische Untersuchung zu Begriff, Verfassung und Funktion, Frankfurt am Main 2006 (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 207). |