Kommentar |
Thematisch widmen wir uns nach einer grundlegenden Wiederholung der Materie des Wintersemesters (v.a. historischer Überblick und EU-Organe) zunächst den Tätigkeiten der EU-Institutionen: Wie wird ein "EU-Gesetz" erlassen, wie kann man sich als Einzelner dagegen wehren, was macht der Europäische Gerichtshof? Zudem wird ein besonderes Verfahren namens "Verstärkte Zusammenarbeit", welches Gesetzgebung einzelner, aber gerade nicht aller, EU-Staaten ermöglicht, besprochen. Ein Schwerpunkt liegt daneben auf den Grundfreiheiten der EU, welche jedem Bürger wichtige wirtschaftliche Rechtspositionen (freier Warenverkehr, Arbeiten im Ausland, grenzüberschreitender Verkehr von Dienstleistungen) gewähren. Wir werden uns daneben mit der Wirtschafts- und Währungspolitik (Euro) beschäftigen und uns anschauen, wie neue Mitgliedstaaten der EU beitreten können (und wie die spezifische Situation in den einzelnen Kandidatenländern ist). Zum Schluss folgt ein Exkurs zum europäischen Grundrechtsschutz, bevor wir noch einmal über die Grenzen der EU hinausschauen und uns im Überblick anderen europäischen internationalen Organisationen widmen. |