Info zur Überschrift : Studienprogramm für die ausländischen Gaststudierenden
Hinweis : |
Ausländischen Gaststudierenden stehen grundsätzlich alle Lehrveranstaltungen offen, die im Vorlesungsverzeichnis unter 1. Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss: Erste juristische Prüfung) aufgeführt sind. Die Auswahl der Fächer kann also frei nach dem Interesse der Studierenden bzw. nach den Vorgaben der Heimathochschule vorgenommen werden. |
Hochschulstruktur |
Fakultät R: Rechtswissenschaftliche Fakultät
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