Die Geschichte Europas der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war stark geprägt von Nationalsozialismus, Faschismus und den beiden Weltkriegen. Die traumatischen Eindrücke des einhergehenden Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit führten bereits im Dezember 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen.
In Europa etablierten sich vor diesem historischen Hintergrund zudem nicht nur die Europäische Union und ihre Vorgängerinstitutionen, sondern als Antworten auf Unrecht und Willkür vorallem auch der Europarat ("Council of Europe"), der sich die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziel gesetzt hat.
Nachdem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch die menschenrechtsfeindlichen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa größtenteils überwunden werden konnten, genießen im Europa des 21. Jahrhunderts nun ca. 800 Millionen Menschen einen Menschenrechtsschutz, der im internationalen Vergleich als vorbildlich gilt – auch wenngleich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedes Jahr immer wieder vereinzelt (und manchmal leider auch systematisch) Verletzungen von Menschenrechten feststellen muss.
Doch über welche Freiheiten, Grund- und Menschenrechte sprechen wir hierbei denn überhaupt? Genau diese für das Europa des 21. Jahrhunderts elementaren Fragen und Antworten sollen in der Vorlesung vermittelt werden. Dieses Wissen erscheint gegenwärtig umso dringlicher, als die Ende des 20. Jahrhunderts sicher geglaubte Symbiose aus effektivem Menschenrechtsschutz, der Freiheit des Einzelnen sowie einer demokratischen Rechtsstaatlichkeit längst nicht mehr überall in Europa als Selbstverständlichkeit gilt.
Lehrbeauftragter: Richter Dr. Thomas Haug, LL.M. (Univ. of Exeter) |