Kommentar |
Unter Gemeingütern oder Allmendegütern versteht man Ressourcen, die von einer Vielzahl von Akteuren gleichzeitig genutzt werden können, ohne dass es individuelle Eigentumsrechte gibt. Dabei kann es sich wie bei den klassischen Allmenden der Frühen Neuzeit bis ins 19. Jh. um Weiden und Wälder handeln, die von den Bauern eines Dorfes gemeinsam genutzt werden, aber auch im weiteren Sinne beispielsweise um Fischbestände im Meer, um Flüsse, die allen Anliegern zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung dienen, um die Erdatmosphäre, die Emissionen aufnimmt, und letztlich um die Gesamtheit der natürlichen Lebensgrundlagen auf diesem Planeten.
Die Geschichte der Nutzung der Gemeingüter ist nicht selten die Geschichte ihrer Übernutzung zum Schaden der Ressource selbst und aller Nutzer. In dem einflussreichen Artikel „The Tragedy of the Commons“ („Die Tragödie der Allmende“) behauptete Garret Hardin 1968, dass dies zwangsläufig der Fall sein müsse, gerade wenn jeder Nutzer gemäß seinem eigenen Interesse rational handelt. Hingegen identifizierte die Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom 1990 an einer Reihe von Fallbeispielen Zugangs- und Nutzungsregeln, die es lokalen Gemeinschaften durchaus ermöglichen, Gemeingüter nachhaltig zu nutzen. Ausgehend von diesen theoretischen Ansätzen soll in diesem Hauptseminar das Problem der Allmende anhand von Beispielen aus dem 19. und 20. Jh. untersucht werden. |
Literatur |
Einführende Literatur:
Garret Hardin, The Tragedy of the Commons, in: Science 162 (1968), S. 1243-1248.
Volker Stollorz, Elinor Ostrom und die Wiederentdeckung der Allmende, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 61 (2011), 28-30, S. 3-8. |