Eine erste Kolloquiumssitzung wird am Mittwoch, 29. April 2015, stattfinden. Dort wird es in erster Linie um organisatorische und formale Fragen rund um die BA-Arbeit (Anmeldung, Zulassung, Formalia, Betreuer-/Themensuche etc.) gehen.
Das Kolloquium selbst wird Ende des Sommersemesters 2015 am 10. (und ggfs. auch 11.) Juli als ganztägiges Blockseminar stattfinden. Die TeilnehmerInnen werden dann die Projektskizzen für ihre Bachelor-Arbeiten vorstellen und zur Diskussion stellen. Dafür ist bereits eine vertiefte Beschäftigung mit dem Gegenstand und damit verknüpften theoretischen und methodischen Fragen erforderlich; es soll bereits ein detaillierter Gliederungsentwurf vorgelegt werden. Ein Formular zur Anmeldung eines Vortrags können Sie an dieser Stelle ab Mai herunterladen. Anmeldefrist für einen Vortrag ist der 15. Juni.
Für Arbeiten, die im Sommersemester 2015 vorgestellt werden, muss - gemeinsam mit Erst- und ZweitgutachterInnen - bis spätestens 30.09.2015 die Zulassung beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Ansonsten muss ein neues Thema bearbeitet werden, das auch erneut in einem Kolloquium präsentiert werden muss.
Für Studierende, die beabsichtigen, ihre Arbeit erst ab Oktober zu verfassen, wird ein weiterer Termin Ende des Wintersemesters 2015/16 angeboten. Für diese Arbeiten ist die Zulassung dann bis spätestens 31.03.2016 zu beantragen. |