Kommentar |
Außergewöhnliche Kriminalfälle haben schon in der römischen Antike großes Interesse erregt; zumal dann, wenn die Angeklagten bekannte Personen waren oder die Tatumstände auch nach Verurteilungen nie restlos aufgeklärt werden konnten. Als Beispiel mag der Tod des Germanicus dienen, der der Vater des späteren Kaisers Caligula war. Wurde er wirklich in Antiochia vom syrischen Statthalter vergiftet? Der Prozessverlauf gegen diesen Statthalter Piso ist durch einen seltenen Zufall sowohl durch Tacitus literarisch überliefert wie auch in einer Inschrift dokumentiert.
Über bekannte große Fälle hinaus, werden wir uns aber ebenso mit Mitgiftjägern, heimtückischen Geliebten, angeblichem Schadenzauber und Vergehen von Vestalinnen beschäftigen. |
Literatur |
U. Manthe / J. v. Ungern-Sternberg (Hgg.), Große Prozesse der römischen Antike, München 1997
M. Reuter / R. Schiavone (Hgg.), Gefährliches Pflaster. Kriminalität im römischen Reich, Mainz 2011 |