Kommentar |
1. Die Voraussetzungen eines deutschen Staates als föderale Bundesrepublik basierend auf einer Konstruktion von 20 Artikeln eines Grundgesetzes, die das nicht verhandelbare Fundament unserer Gesellschaft bilden (Gleichheit aller vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit, Freiheit der Religionsausübung etc.). Dabei sollten die historischen Gegebenheiten deutlich gemacht werden, vom ersten Versuch eines Nationalstaates (Kaiserreich von 1871) über den ersten - missglückten - Versuch einer Demokratie (Weimarer Republik) und Drittes Reich bis zur Neugründung nach der Katastrophe. Die Interessen der Nachbarn haben zur Gründung der Vorgängerorganisation der EU geführt, insbesondere der unmittelbare Nachbar, Frankreich, hat für die Einbindung des neuen deutschen Staates in die Gemeinschaft gesorgt. Die Sonderstellung des 'deutsch-französischen Tandems' bezeugt dies bis heute. 2. Die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die EU - in diesem Teil bietet sich eine Exkursion zu einer europäischen Institution in Straßburg oder auch zur Gedenkstätte 'Robert Schuman' in Scy-Chazelles an. 3. Kulturbegriff. Dabei soll es um den Kulturbegriff gehen, dem sich das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut verpflichtet fühlen. Dies wird vor dem Hintergrund des Faches DaF/DaZ behandelt - es soll ein starker Akzent auf der Entwicklung des Kulturbegriffs in unserem Fach liegen. 4. Einbürgerungstest und die Vorbereitung der Deutschlerner darauf.
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