Woran liegt es, dass in einem Satz ein Satzglied auftauchen muss oder kann, in einem anderen jedoch nicht? Das Verb spielt hierbei eine zentrale Rolle, denn Vollverben und Kopulaverben erfordern sowohl das Auftreten als auch eine bestimmte Form von Satzgliedern (Ergänzungen), während andere frei hinzugefügt bzw. weggelassen werden können (Angaben). Lucien Tesnière bezeichnete diese Eigenschaft von Verben in Anlehnung an die Bindungsfähigkeit chemischer Elemente als „Valenz“. Nur in Verbindung von Verb und den von ihm geforderten Ergänzungen ist es möglich, einen vollständigen und korrekten Satz zu bilden. Die Angaben wiederum spezifizieren, kommentieren oder situieren den Kernsachverhalt des Satzes, was aber für die Bildung des Satzes nicht immer essentiell ist.
Im Seminar werden wir uns unter anderem mit der umstrittenen Frage beschäftigen, wo einerseits die Trennlinie zwischen Ergänzungen und Angaben verläuft, z.B. ist das Satzglied in die Hand in (1a) zwingend erforderlich, während es in (1b) weggelassen werden kann:
(1a) Ich lege ihm den Geldschein *(in die Hand). (1b) Ich nehme den Geldschein (in die Hand).
Weshalb können andererseits manche Satzglieder weggelassen werden, obwohl sie eigentlich als Ergänzungen gelten müssten, vgl. den Aufsatz in (2a) und (2b):
(2a) Ich lese (den Aufsatz). (2b) Ich überarbeite *(den Aufsatz).
Leistungsanforderungen: 1. Referat, 2. Klausur oder Hausarbeit |