Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
Muster-Hochschule
Startseite    Anmelden    SoSe 2024      Umschalten in deutsche Sprache / Switch to english language      Sitemap

Info zur Überschrift : 1. Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss: Erste juristische Prüfung) (https://www.uni-saarland.de/fakultaet/r.html)

Hinweis :

Seit dem Wintersemester 2003/2004 gelten für alle Studienanfänger/innen neue Rechtsgrundlagen für die Juristenausbildung im Saarland, das Saarländische Juristenausbildungsgesetz (JAG) von 2004 mit Änderungen von 2009 und die Juristenausbildungsordnung (JAO) von 2004 mit Änderungen von 2011 sowie die Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss: Erste juristische Prüfung) und Ordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung von 2010 mit Änderungen von 2015.

In den Klammern wird die Anzahl der Leistungspunkte (LP) genannt, die in der jeweiligen Lehrveranstaltung aufgrund einer erfolgreichen Prüfung erworben werden können. Um das Studium mit dem nächsten Studienabschnitt fortsetzen zu können, müssen mindestens 50 LP (von maximal 72 LP) nachgewiesen werden.

In den Veranstaltungen der Abteilung Rechtswissenschaft können ausländische Studierende Anerkennungspunkte (Credit Points–CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) erwerben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Dott.ssa Maria Cristina Sparapani-Pelster, Gebäude B4 1, Raum 2.64, Auslandsbüro der Abteilung Rechtswissenschaft (E–Mail: mc.sparapani@mx.uni-saarland.de).

Hochschulstruktur Fakultät R: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Weitere Links Rechtswissenschaftliche Fakultät