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Muster-Hochschule
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Info zur Überschrift : 1.5. Fremdsprache

Hinweis : Im ersten Studienabschnitt müssen Fremdsprachenkurse im Umfang von 4 SWS belegt werden. Bei Schulsprachen (Englisch und Französisch) sind Kurse einbringbar ab Unicert III; bei allen anderen Fremdsprachen ab Aufbau- bzw. Fortgeschrittenenkurs (Anfänger- bzw. Elementarkurse sind nicht einbringbar). Informationen zu Sprachkursen des Sprachenzentrums der Universität finden sie unter http://www.szsb.uni-saarland.de. Registrierung für die Sprachkurse in der Mediothek, Geb. C5 4.
Hochschulstruktur Fakultät R: Rechtswissenschaftliche Fakultät