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Info zur Überschrift : Gebärdensprache

Hinweis :

Die Anmeldung für diese Kurse erfolgt über die Homepage des Sprachenzentrums. Hier kommen Sie direkt zu den DGS-Kursen: https://www.szsb.uni-saarland.de/sprachkurse/kurse.asp?SID=SS23&lang=gsg

Einzelheiten zur Registrierung im Sprachenzentrum und zum Ablauf der Kursanmeldung finden Sie hier: https://www.szsb.uni-saarland.de/start/neu-hier/Infos-in-Detail.html

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Service-Punkt: https://www.szsb.uni-saarland.de/service.html

In der Kommunikation zwischen Menschen können Barrieren entstehen. Zum Beispiel, wenn Menschen nicht dieselbe Sprache sprechen – wie gehörlose, schwerhörige und hörende Menschen. Hier kann die Deutsche Gebärdensprache (DGS) Grenzen einreißen und die Verständigung zwischen Menschen ermöglichen.

Die bundesweite Anerkennung der Gebärdensprache ist seit Mai 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert. Im § 6,1 BGG steht kurz und knapp: „Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.”  Sie besteht aus Handzeichen, Mimik und Körperhaltung und ist so laut dem Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. eine visuell-manuelle Sprache. Sie ist nicht natürlich gewachsen, sondern wurde konzipiert und enthält ein großes Vokabular und eine eigenständige Grammatik.

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