Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 gilt heute – zumindest aus Sicht liberaler Demokratien – als vielversprechendste Grundlage für eine gerechte und universelle Weltordnung. Die historische Genese der Menschenrechte und die politischen Überzeugungen, auf denen ihrer Formulierung beruhte, werden dabei jedoch nur selten thematisiert.
Ziel des Seminars ist es, die Entwicklung der Menschenrechte zur „universellen Evidenz” (Hoffmann) in ihrem historischen Kontext nachzuvollziehen. Bereits Bartolomé de la Casas‘ Verwendung des Begriffs in Bezug auf die Sklaverei in Amerika verdeutlicht ihre Entstehung im Kontext der europäischen Neuzeit. In der Aufklärung wurden die u.a. von Rousseau und Kant formulierten Rechte jedes Menschen zu anerkannten politischer Forderungen, die in der Virgina Bill of Rights und der Déclaration des droits de l’homme et du citoyen erstmalig ausformuliert wurden. Die totalitären Regime des 20. Jahrhunderts führten die Idee der Bürger- und Menschenrechte hingegen ad absurdum. Von nun mussten spezifische unveräußerliche Rechte das Individuum nicht länger im Staat als vielmehr vor dem Staat schützen. Erst ab den 1940er Jahren avancierten die Menschenrechte zu einer transnationalen Rechtsnorm, die in den folgenden Jahrzehnten humanitäre ebenso wie militärische Interventionen zu legitimieren half. |