Der Klimawandel wird allgemein als eine der größten, epochalen Herausforderungen für die Menschheit angesehen und der Handlungsdruck erscheint so groß wie nie. Dem Recht als gesellschaftlichem Steuerungsinstrument kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. „Klimaschutzrecht“ ist als ein neues Rechtsgebiet gerade am Entstehen, was als seltener Vorgang nicht nur spannend ist, sondern vielmehr die Lebensumstände der jungen und auch zukünftiger Generationen nachhaltig prägen wird.
Es müssen nicht nur auf nationaler Ebene sensible und ggf. konfligierende Politikziele miteinander in Einklang gebracht (u.a. Energieversorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Verteilungsgerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und biologische Vielfalt), sondern auch auf internationaler Ebene Abstimmungen getroffen werden, da die zunehmende Erderwärmung selbstredend eine globale Herausforderung darstellt. Ist Europa als historischer „Hort der Aufklärung“ dabei nicht besonders in der Pflicht voran zu schreiten?
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet benötigt das Klimaschutzrecht dabei fundierte tatsächliche Grundlagen, weshalb empirische Befunde der naturwissenschaftlichen Klimaforschung von besonderer Relevanz und besonderem Interesse sind. |