Zur Unterstützung und Begleitung der strategischen, strukturellen und grundsätzlichen Angelegenheiten des HIZ besteht ein Beirat. Dem Beirat gehören jeweils drei von den Hochschulleitungen der Universität des Saarlandes (UdS) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) auf Vorschlag der jeweiligen Senate entsandte Mitglieder für eine Amtszeit von zwei Jahren an.
Die Hochschulleitungen bestimmen einvernehmlich aus den entsandten Mitgliedern den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Beirates sowie dessen/deren Stellvertreter/ Stellvertreterin.
Der Beirat tagt in der Regel zweimal jährlich. Weitere Sitzungen des Beirates werden auf Verlangen einer der Hochschulleitungen oder eines der beiden Senate durchgeführt.
Der Vorsitzende/ Die Vorsitzende des Beirates lädt zu Sitzungen des Beirats ein und leitet diese.
Der Leiter/ Die Leiterin des HIZ nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Beirates teil.
Im Übrigen regelt der Beirat das Verfahren seiner Sitzungen in einer Geschäftsordnung entsprechend den Grundordnungen der UdS und der HTW.
Des Weiteren gehören zu den Aufgaben des Beirats, die Berichte der Leitung des HIZ entgegenzunehmen und jährlich den Wirtschaftsplan des Hochschul-IT-Zentrums zu beschließen.
|