Kommentar |
Die Übung dient der Lektüre der mittelalterlichen sogenannten Volksrechte, die nach der Gründung der Germanenreiche bei den Westgoten, Burgunden, Franken und Langobarden aufgezeichnet und mit zeitlicher Verzögerung auch für Alemannen, Bayern, Friesen, Thüringer, Angelsachsen und Sachsen schriftlich niederlegt wurden. Die Gesetzestexte erlauben es, außer den Rechtsvorstellungen die soziale Struktur und die Lebensweise agrarisch-kriegerischer Gesellschaften zu rekonstruieren.
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Literatur |
Einführungsliteratur: Art. Lex, Leges, Volksrechte in den einschlägigen Lexika (Lexikon des Mittelalters, Reallexikon der germanischen Altertumskunde, Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte). |