Kommentar |
Der Sachsenspiegel ist eine private Aufzeichnung sächsischen Rechts in Form eines zweigeteilten Rechtsbuches (Landrecht und Lehnrecht) aus der späten Stauferzeit. Die herausragende fachliche wie gedankliche Leistung seines Verfassers, Eike von Repgows, ist bereits von den Zeitgenossen erkannt und gewürdigt worden. Auf Veranlassung des Grafen Hoyer von Falkenstein übersetzte Eike selbst seine wohl ursprünglich lateinische Fassung ins Deutsche, die wiederum von anderen bis 1270 bearbeitet wurde. Ergänzt um Glossen, juristisch-wissenschaftliche Kommentare und Erläuterungen (14. Jh.), und eine szenische Bebilderung (15. Jh.) ist der Sachsenspiegel zu einer besonderen Quelle des Mittelalters für das Recht von Bauern und Lehensherren, von Frauen und Kindern, kurzum für das alltägliche Leben geworden. Ziel des Kurses ist es, durch die Lektüre dieses Rechtsbuches einen Einblick in die Rechts- und Lebensgewohnheiten des 13. Jahrhunderts in Norddeutschland zu erhalten. |
Literatur |
Ruth Schmidt-Wiegand, Art. „Eike von Repgow”, in: Verfasserlexikon 2, Berlin, New York 1980, Sp. 400-409; R. Lieberwirth, Art. „Sachsenspiegel”, in: Lexikon des Mittelalters 7, München 1995, Sp. 1240-1242. Zur Anschaffung wird die Basislektüre empfohlen: Eike von Repgow, Der Sachsenspiegel, hg. v. Clausdieter Schott (Manesse Bibliothek der Weltliteratur), 3. rev. Auflage Zürich 1996. |
Bemerkung |
Themenvorschläge für Referate und/oder Hausarbeiten:
Nr. |
Thema
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I. Überlieferung und Gestalt des Sachsenspiegels
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1. |
Der Sachsenspiegel als Buch
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II. Der Sachsenspiegel als Zeugnis des sozialen Lebens
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2. |
Die Örtlichkeit der Burg
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3. |
Die Frau im Sachsenspiegel
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4. |
Schwache und Schutzbedürftige im Sachsenspiegel
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III. Der Sachsenspiegel als Rechtsbuch
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5. |
Strafdelikte im Sachsenspiegel
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6. |
Mittel der Ahndung im Sachsenspiegel
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7. |
Heerschildordnung und Lehnrecht des Sachsenspiegels
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8. |
Frieden und Freiheit - Konzeptionen des Sachsenspiegels und ihre zeitliche Einordnung
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IV. Der Sachsenspiegel als Reallienbuch
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9. |
Ikonographie der Codices picturatae (bebilderte Sachsenspiegelhandschriften)
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10. |
Rituale und ihre Darstellung (Auswahl)
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11. |
Gerätschaften aus Haushalt, Handwerk und Landwirtschaft (eventuell auch Kleidung)
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V. Das Lehnsrecht des Sachsenspiegels
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12. |
Formen der Lehen
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13. |
Inhaber von Lehen
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14. |
Rechte der Lehenherren
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Die Themenreservierung und -bearbeitung ist bereits während der vorlesungsfreien Zeit möglich. Die Beratung zur Themenbearbeitung findet in der Sprechstunde und nach Vereinbarung statt. Zur Reservierung eines Themas liegt bei Frau Bernhardt (Gebäude B 31, Zimmer 214) eine Liste aus. Dort können Sie sich montags oder dienstags eintragen. Reservierung gerne auch telefonisch unter 0681/302-3363.
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