Kommentar |
Angesichts der Erfahrungen von NS-Diktatur und sowjetischem Totalitarismus wurde im Grundgesetz die Stellung der Dritten Gewalt, der Judikative, deutlich gestärkt. Vor allem die neuartige Institution des Bundesverfassungsgerichts hat sich seit der Konstituierung 1951 mit seiner Rechtsprechung fest in der bundesdeutschen Verfassungswirklichkeit verankert und in der deutschen Öffentlichkeit – trotz (oder wegen) einzelner Kritik aus Exekutive, Legislative und Medien – ein beeindruckend hohes Ansehen erworben. Die Karlsruher Urteile stehen in einem wechselseitigen Wirkungsverhältnis zur bundesdeutschen Politik, Gesellschaft und Kultur. In dieser Übung sollen dieses Gericht und seine Stellung in der bundesdeutschen Judikative näher betrachtet, wichtige Entscheidungen erörtert, ihr historischer Hintergrund geklärt und der Quellenwert juristischer Entscheidungen für die allgemeine Geschichte herausgearbeitet werden. Eigenständige Beiträge der Studierenden zu und in den Sitzungen gestalten die Übung mit. |
Literatur |
Literatur: Jörn Ipsen, Der Staat der Mitte: Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. München 2009; Verfassungsrechtsprechung: ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Retrospektive/ hrsg. von Jörg Menzel. Tübingen 3. A. 2017; Thomas Vormbaum, Juristische Zeitgeschichte, Version 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte (2010), online unter: <;https://docupedia.de/zg/Juristische_Zeitgeschichte>;; Uwe Wesel, Der Gang nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in der Geschichte der Bundesrepublik. München 2004; Edgar Wolfrum, Die geglückte Demokratie. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von ihren Anfängen bis zur Gegenwart. Stuttgart 2006. |