Kommentar |
Am 9. November 2018 jährt sich der Novemberpogrom 1938, zeitgenössisch auch beschönigend „Reichskristallnacht” genannt, zum 80. Mal. Anhand dieses Themas aus der Geschichte des „Dritten Reiches” soll das Verhältnis zwischen Staat, NSDAP, deutscher Volksgemeinschaft, Antisemitismus und nationalsozialistischer Judenpolitik näher untersucht werden.
Im Proseminar werden anhand des gewählten Themas Grundkenntnisse der Geschichte der Neuzeit vermittelt sowie in die spezifischen wissenschaftlichen Arbeitsweisen und Methoden der Geschichtswissenschaft der Neuzeit eingeführt. Allgemeine Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens werden vorausgesetzt bzw. parallel zur Veranstaltung im Teilmodul Übung TWA des Fachwissen-Orientierungsmoduls erworben. Zum Proseminar findet ein verpflichtendes begleitendes Tutorium statt, das die Teilnehmer/innen bei den einzelnen Arbeitsaufgaben individuell unterstützt und betreut.
Abgabefrist der schriftlichen Hausarbeit (Prüfungstermin): 31.3.2019 |
Literatur |
Literatur zum Fach Geschichte allgemein: Norbert Franck, Fit fürs Studium. Erfolgreich reden, lesen, schreiben. München 10. A. 2011; Stefan Jordan, Einführung in das Geschichtsstudium. Stuttgart 2005, Nachdruck 2013; Winfried Schulze, Einführung in die neuere Geschichte. Stuttgart 5.A. 2010.
Literatur zum PS-Thema: Saul Friedländer, Das Dritte Reich und die Juden. Verfolgung und Vernichtung 1933-1945. Bonn 2006; Hermann Graml, Reichskristallnacht. Antisemitismus und Judenverfolgung im Dritten Reich. (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart) München 3. A. 1998; Michael Grüttner, Das Dritte Reich 1933-1939. (Handbuch der deutschen Geschichte / Gebhardt) Stuttgart 2014; Klaus Hildebrand, Das Dritte Reich. (Oldenbourg Grundriss der Geschichte; 17) München 7. A. 2009; Alan E. Steinweis, Kristallnacht 1938: ein deutscher Pogrom. Stuttgart 2011. |
Voraussetzungen |
Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Fachwissen-Orientierungsmoduls (FW-OM) (auch gleichzeitiger Besuch möglich) sowie Nachweis von Kenntnissen zweier moderner Fremdsprachen (eine davon muss Englisch oder Französisch sein) in einem Umfang, der ausreicht, um in diesen Sprachen verfasste Quellen und Darstellungen eigenständig auszuwerten (vergleichbar den passiven Sprachanforderungen gemäß Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). |