Voraussetzungen |
Voraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren im Privatrecht und Öffentlichen Recht ist die Vorlage der Scheine der Übungen im Strafrecht, Bürgerlichen Recht und Öffentlichen Recht. Voraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren im Strafrecht ist die Vorlage des Scheines der Übung im Strafrecht (vgl. § 8 Abs. 1 StuPrO).
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