Kommentar |
Das Heilige Römische Reich des späten Mittelalters wirkt von außen betrachtet wie eine Konfliktgemeinschaft (H. Baumbach, Gerichtsbarkeit, S. 375). Es verging kaum ein Jahr, in dem keine schwerwiegenden Konflikte die Rechts- und Ordnungsverhältnisse des Reichs auf die Probe stellten. Der König und die Mächtigen des Reiches sahen sich zwar durchaus in der Verantwortung, zum Frieden im Reich beizutragen, doch waren sie selbst stets in Auseinandersetzungen verstrickt, für welche nur umständlich friedliche Austragsmodi gefunden wurden. Verschiedenste „Rechtslandschaften” überlagerten sich allerorts und ein Instanzenzug zur einzig nicht abgeleiteten Gerichtsbarkeit – der des Königs – bildete sich nur allmählich heraus. In der Übung sollen die verschiedenen zeitgenössischen Methoden zur Konfliktbehandlung betrachtet und eingeordnet werden. Mit quellenbasierten Referaten sollen in mehreren Segmenten einzelne Aspekte analysiert werden (wie die Fehdeführung und das Einungswesen) und die verschiedenen Rechtsinstitutionen (königliche, städtische, landesherrliche und geistliche Gerichte) erläutert und in Beziehung zu einander gesetzt werden. Die Beispiele werden dabei neben den großen Konflikten des Reiches auch einige landesgeschichtliche Ereignisse abdecken.
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Literatur |
Literaturempfehlung: Hendrik Baumbach, Königliche Gerichtsbarkeit und Landfriedenssorge im deutschen Spätmittelalter. Eine Geschichte der Verfahren und Delegationsformen zur Konfliktbehandlung (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd. 68), Köln/Weimar/Wien 2017. |