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Europäisches Sportrecht - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Vorlesung Langtext
Veranstaltungsnummer 116844 Kurztext
Semester SoSe 2019 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen
Turnus Veranstaltungsanmeldung Veranstaltungsbelegung im LSF
Credits
Termine Gruppe: iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Turnus Dauer Raum Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
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Mi. 16:00 bis 18:00 woch 24.04.2019 bis 17.07.2019  Gebäude A2 4 - Seminarraum 1.32     1. Sitzung am Mi, 24.04.2019 (3. Vorlesungswoche)  
Gruppe :
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Haug, Thomas , Dr.
Zuordnung zu Einrichtungen
Cluster für Europaforschung der Universität des Saarlandes (CEUS)
Inhalt
Kommentar

Nachdem sich der Profi-Fußball in den letzten Jahrzehnten quer durch Europa zu einem eigenen Wirtschaftszweig entwickelt hat, ziehen seit einigen Jahren auch andere Sportarten nach und professionalisieren sich mit dem Ziel stärkerer Wirtschaftlichkeit („Kommerzialisierung” des Sports). Neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung haben in gleicher Weise aber auch die gesellschaftlichen und politischen Dimensionen des Sports in Europa zugenommen. Einhergehend hat auch die juristische Einordnung des Sports in Europa an praktischer Bedeutung gewonnen und zur Entwicklung des „Sportrechts” als eigenständiger juristischer Querschnittsmaterie beigetragen. Erst kürzlich hat die Bundesrechtsanwaltskammer auf diese Entwicklung reagiert und beschlossen, den „Fachanwalt für Sportrecht” neu einzuführen.

Das „Sportrecht” umfasst dabei u.a. die Rechtsgebiete des Grundrechtsschutzes, des bürgerlichen Rechts (z.B. Vereinsrecht), des allgemeinen Wirtschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Medienrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auch auf Themen wie Vermarktung, Doping sowie Wetten/Sportmanipulation. Im Rahmen der grundrechtlich geschützten Verbandsautonomie hat sich zudem eine eigene privatrechtliche Sportrechtsordnung („lex sportiva”) entwickelt, die interessante Fragen ihres Verhältnisses zur staatlichen Rechtsordnung aufwirft, insbesondere im Rahmen des Zivilprozessrechts als Schnittstelle beider Rechtsordnungen.

Bemerkung

Die Veranstaltung startet in der 3. Vorlesungswoche. Die Nachholtermine werden in der 1. Sitzung am Mi, 24.04.2019 kommuniziert.

Voraussetzungen

Die Vorlesung richtet sich an Studierende aller Fakultäten, die das Zertifikat 'Europaicum' anstreben. Juristische Vorkenntnisse werden somit nicht vorausgesetzt.

Leistungsnachweis

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Abschlussklausur ggf. durch ein freiwilliges Referat ersetzen.


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2019 , Aktuelles Semester: SoSe 2024