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Obwohl die Idee überstaatlicher Rechte des Menschen weit in die europäische Geistesgeschichte zurückreicht, hat diese Idee in der internationalen Politik erst nach dem 2. Weltkrieg mit der Gründung der Vereinten Nationen und ihrer Charta (1945) sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) Anerkennung gefunden. Ursprünglich sollten die Menschenrechts-Deklarationen und viele andere völkerrechtliche Abkommen einer neuen Völkerrechtsordnung dienen und damit eine Antwort auf die Barbarei totalitärer Herrschaftssysteme (Hannah Arendt) darstellen. In unserer Zeit zeigt die Diskussion über Asyl und Migration, dass Menschenrechte primär Schutzrechte sind – Schutz gegen politisch- religiöse Verfolgung, gegen Ausbeutung, Vergewaltigung, Hunger und Elend, wobei selbst westliche Staaten in ihrem Kampf gegen Diktaturen bzw. antidemokratische Systeme sich oft der Verletzung von Menschenrechten schuldig machen. Die internationale Diskussion zeigt, dass die Kontur des Begriffs Menschen-Recht diffuser geworden ist. Aus diesem Grund ist es Aufgabe der politischen Philosophie, den Wesensgehalt von Menschenrechten immer wieder zu reflektieren. Diese Aufgabe ist deswegen schwierig, weil mit dem Anspruch auf weltweite Geltung der Menschrechte immer wieder die Grenzen der kulturell und religiös differenzierten Gesellschaft deutlich werden. Im Hinblick auf die praktische Durchsetzung von Menschenrechten als Schutzrechte werden heute 3 Ebenen unterschieden: die globale, die international-regionale und die nationalstaatliche Ebene. Mit der Frage der Durchsetzbarkeit stellt sich die Frage nach der Moral des Durchsetzungswillens gegenüber den Widerständen in den Wohlstandsgesellschaften des Westens, von denen allerdings ein Ethos der Freiheit ausgeht. P.S.: Wie bisher werden zu Beginn der Vorlesung aktuelle politische Fragen erörtert.
Die Veranstaltung findet in Gebäude B2 2, im Hörsaal I statt. |