Bemerkung |
Das Blockpraktikum kann nach neuer Approbationsordnung prinzipiell auch im Einzugsbereich einer anderen Medizinischen Fakultät abgeleistet werden. Es muss sich dabei aber immer um eine dort regulär akkreditierte Akademische Lehrpraxis handeln. Der Nachweis hierfür ist durch die/den Studierende(n) vor Beginn des Praktikums zu erbringen (email). Zu beachten ist, dass die Universität des Saarlandes keine Vergütung an Lehrpraxen zahlt. Das sollte unbedingt vorher mit der Praxis abgeklärt werden, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden!! |