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ONLINE via Moodle/Teams - Menschenrechte in Europa - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Vorlesung Langtext
Veranstaltungsnummer 122095 Kurztext
Semester SoSe 2020 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen
Turnus Veranstaltungsanmeldung Veranstaltungsbelegung im LSF
Credits 3
Termine Gruppe: iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Turnus Dauer Raum Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
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iCalendar Export für Outlook
Mi. 16:15 bis 17:45 woch 08.04.2020 bis 15.07.2020        Campus A1.3, Hörsaal -1.18 // ACHTUNG! Start der Vorlesungen ab dem 04.05.2020!  
Gruppe :
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Haug, Thomas , Dr.
Zuordnung zu Einrichtungen
Cluster für Europaforschung der Universität des Saarlandes (CEUS)
Inhalt
Kommentar

Die Geschichte Europas der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war stark geprägt von Nationalsozialismus, Faschismus und den beiden Weltkriegen. Die traumatischen Eindrücke des einhergehenden Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit führten bereits im Dezember 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

In Europa etablierten sich vor diesem historischen Hintergrund zudem nicht nur die Europäische Union und ihre Vorgängerinstitutionen, sondern als Antworten auf Unrecht und Willkür vorallem auch der Europarat ("Council of Europe"), der sich die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziel gesetzt hat.

Nachdem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch die menschenrechtsfeindlichen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa größtenteils überwunden werden konnten, genießen im Europa des 21. Jahrhunderts nun ca. 800 Millionen Menschen einen Menschenrechtsschutz, der im internationalen Vergleich als vorbildlich gilt – auch wenngleich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedes Jahr immer wieder vereinzelt (und manchmal leider auch systematisch) Verletzungen von Menschenrechten feststellen muss.

Doch über welche Freiheiten, Grund- und Menschenrechte sprechen wir hierbei denn überhaupt? Genau diese für das Europa des 21. Jahrhunderts elementaren Fragen und Antworten sollen in der Vorlesung vermittelt werden. Dieses Wissen erscheint gegenwärtig umso dringlicher, als die Ende des 20. Jahrhunderts sicher geglaubte Symbiose aus effektivem Menschenrechtsschutz, der Freiheit des Einzelnen sowie einer demokratischen Rechtsstaatlichkeit längst nicht mehr überall in Europa als Selbstverständlichkeit gilt.

Lehrbeauftragter: Richter Dr. Thomas Haug, LL.M. (Univ. of Exeter)

Bemerkung

Seminarort: Campus A1 3, Hörsaal -1.18

 

Im Lsf angemeldete Teilnehmer werden in den virtuellen Kursraum in Teams eingeladen!

Voraussetzungen

Die Vorlesung richtet sich an Studierende aller Fakultäten, insbesondere an diejenigen, die das Zertifikat 'Europaicum' anstreben. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Leistungsnachweis

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Abschlussklausur ggf. durch ein freiwilliges Referat ersetzen.


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2020 , Aktuelles Semester: SoSe 2024