Kommentar |
Ankündigung epochenübergreifende und interdisziplinäre Lehrveranstaltung: Übung mit großer Exkursion SoSe 2021 Dr. Christoph Catrein, Prof. Dr. Gabriele B. Clemens, Christine van Hoof, Dr. Jens Späth „Romanitas / romanità in Antike und Neuzeit. Geschichte und Kultur der Stadt Rom im Wandel der Zeiten”
Obligatorische Vorbesprechung: Freitag, 7. Mai 2021, 16:00 Uhr, digital als MS-Teams-Sitzung
Übung (Blockveranstaltung) zur Vorbereitung: Freitag, 9. und 16. Juli 2021, jeweils 14-18 Uhr Samstag, 10. und 17. Juli 2021, jeweils 9-18 Uhr Gebäude C5 3, Raum 3.26
Rom ist, politisch wie kulturell, seit der Antike eine bedeutende Metropole, deren Geschichte sich in vielfältigen, das Stadtbild bis heute prägenden Monumenten spiegelt. Die Stadt ist dadurch nicht nur für die Altertumswissenschaften, sondern für alle Epochen ein äußerst lohnendes Ziel. Im Mittelpunkt der aus Übung und großer Exkursion bestehenden Veranstaltung stehen Konzepte der romanitas in der Antike und deren Rückbezug auf diese in der Zeit des Faschismus. Die Exkursion ist ein Gemeinschaftsprojekt der Alten Geschichte, Klassischen Philologie und der Neueren und Landesgeschichte. Es sollen einerseits wichtige Stätten des antiken Rom besucht werden (u.a. Forum Romanum, Palatin, Ara Pacis, Domus Aurea), die teils erst seit kurzem wieder zugänglich sind, andererseits auch eher unbekannte Orte des faschistischen Rom (z.B. Foro Italico, EUR-Viertel, Stazione Ostiense).
Exkursionstermin: 14. – 21. September 2021
Die Exkursion steht nur eingeschriebenen und bereits angemeldeten oder sich auf der Warteliste befindlichen Studierenden offen. Der Unkostenbeitrag liegt bei 400 € (darin enthalten: Ü/F im DZ, Hin- und Rückflug, Transfers von und zu den Flughäfen, Eintritte und ÖPNV in Rom; Einzelzimmer gegen Aufschlag von € 112,00 möglich). Für Fragen rund um die Anmeldung und Warteliste steht Ihnen Frau Schu, Sekretariat Klassische Philologie, B3 1, Raum 2.24 (Di-Do 9-14h), E-Mail: christa.schu@uni-saarland.de, zur Verfügung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, da die Anzahlung ab Flugbuchung nicht mehr erstattet werden kann. |