Kommentar |
Die DDR war (k)ein „Unrechtsstaat“ – auch 30 Jahre nach der deutschen Einheit gehen die Meinungen weit auseinander, inwieweit die Situation in der DDR eher mit dem NS-Unrecht oder mit der westdeutschen Rechtsstaatlichkeit zu vergleichen ist. Zu fragen ist, inwieweit die Justiz / das Recht der herrschenden Politik, der Repression von Opposition bis hin zur Vernichtung von „Gegnern“ diente, oder ob die Justiz / das Recht dem Bürger seine Grund-, Menschen- und bürgerlichen Rechte garantierte. „Politik“ und „Justiz“ bilden jedoch auch im Rechtsstaat keine strikt voneinander getrennten Bereiche, sondern sind vielfach miteinander verwoben. In der Übung sollen diese Begriffe geklärt, das historische Verhältnis von Politik und Recht allgemein und von „Politischer Justiz“ im Besonderen in der deutschen Geschichte seit dem Kaiserreich vergleichend untersucht und ein Einblick in die interdisziplinäre Arbeitsweise einer/s rechtshistorisch interessierten Historiker*in/s vermittelt werden. Anhand der Lektüre ausgewählter Aufsätze und Quellentexte sollen die Besonderheiten und Gemeinsamkeiten dieses rechtshistorischen Themas in den verschiedenen politischen Systemen der neueren deutschen Geschichte herausgearbeitet werden. Eigenständige Beiträge der Studierenden zu und in den Sitzungen gestalten die Übung mit. |
Literatur |
Ulrich Eisenhardt, Deutsche Rechtsgeschichte. Grundrisse des Rechts. München 7. A. 2019; Sibylle Hofer, Leitfaden der Rechtsgeschichte: Quellen und Grundzüge der Rechtsordnung. Wien 2019; Everhard Holtmann, Die DDR – ein Unrechtsstaat? (2020), online unter: http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-einheit/47560/unrechtsstaat; Im Namen des Deutschen Volkes. Justiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung/ hrsg. vom Bundesminister der Justiz/ Red. Gerhard Fieberg. Bonn 1989; Im Namen des Volkes? Über die Justiz im Staat der SED. Bde. 1-3. Leipzig 1994; Stephan Meder, Rechtsgeschichte - eine Einführung. Wien 5. A. 2014; Politische Strafjustiz 1951-1968. Betriebsunfall oder Symptom. (Juristische Zeitgeschichte; 7) Düsseldorf 1998. |