Kommentar |
Gemäß §11 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sollen öffentliche Träger "mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren" und "Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen". Aber was ist eigentlich "Leichte Sprache"? In Zusammenarbeit mit der Zielgruppe haben sich inzwischen verschiedene Regelwerke und Empfehlungen für Leichte Sprache etabliert. Besonders hervorzuheben ist hier die Arbeit des Netzwerks Leichte Sprache. Diese eher aus der Praxis heraus entsptandenen Regelwerke und Empfehlungen sind in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand linguistischer Forschung. In diesem Seminar wollen wir uns ausgehend von dieser Literatur mit den Strukturen Leichter und Einfacher Sprache beschäftigen, die Unterschiede zur "Standardvarietät" herausarbeiten und diese Unterschiede bewerten. Wenn Sie eine erste Idee von der Schwierigkeit bekommen wollen, Texte in Einfache Sprache zu übersetzen, dann versuchen Sie sich im Vorfeld des Seminars doch einfach mal an diesen Veranstaltungskommentar! |