Kommentar |
„Das Private ist politisch“, lautete ein Slogan, unter welchem die deutsche Frauenbewegung ab 1968 eine Auseinandersetzung mit der etablierten Geschlechterhierarchie einforderte. Und politisch war das Private tatsächlich: Seien es Fragen der Empfängnisverhütung, Homosexualität, Pornographie, Vergewaltigung oder der Geschlechtskrankheiten, stets war der Gesetzgeber unweigerlich involviert, weil er nicht umhin kam, Regelungen zu fixieren und somit Verhaltensmuster vorzugeben oder diesen mit der juristischen Rahmenordnung zu folgen. In der Vorlesung soll die Wechselbeziehung zwischen Staat, Gesellschaft und Individuum in der schwierigen Frage der Sexualität untersucht werden. Welche Regeln gab der Staat vor und aus welchem Grund änderten sich diese? Welche Gedanken und Empfindungen waren mit Sexualität verbunden, was löste Ängste aus, was wurde bekämpft? Inwiefern änderte sich je nach Thematik die Einstellung der Gesellschaft im Laufe des 20. Jahrhunderts? Denn letztlich ging es immer wieder aufs Neue um die Deutungshoheit, was richtig und was falsch ist. |
Literatur |
Literaturempfehlung:
Dagmar Herzog, Sexuality in Europe. A Twentieth-Century History, Cambridge 2011; dies., Die Politisierung der Lust. Sexualität in der deutschen Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts, München 2005; Karen Hagemann/Jean H. Quataert (Hg.), Geschichte und Geschlechter. Revisionen der neueren deutschen Geschichte, Frankfurt a.M./New York 2008; Mark Fenemore, The Recent Historiography of Sexuality in Twentieth-Century Germany, in: Historical Journal 52.3 (2009), S. 763-779. |