Das Völkerrecht ist selbst für die meisten Juristinnen und Juristen ein fremdes Rechtsgebiet und wird auch im juristischen Studium meist nur in Grundzügen gelehrt.
Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist das Völkerrecht aber seinem Schattendasein etwas entrückt und hat auch bei juristischen Laien Interesse geweckt: Was genau versteht man unter Völkerrecht? Was versteht man unter dem Gewalt- und Interventionsverbot? Und wozu existiert dann neben dem Friedensvölkerrecht auch noch das Kriegsvölkerrecht? Was genau sind UN-Blauhelmeinsätze und welche Rolle kommt der NATO in Europa zu?
Die Vorlesung soll sich diesen (und ähnlichen) spannenden Fragestellungen widmen.
Sie richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen, weshalb juristische Vorkenntnisse gerade nicht vorausgesetzt werden. |