Kommentar |
Nach einer allgemeinen Einführung in den Menschenrechtsschutz in Europa werden zunächst die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anhand der Fälle aus verschiedenen Ländern vorgetragen.
Danach wird das Diskriminierungsverbot im Artikel 14 der EMRK und im Art. 1 des 12. Zusatzprotokolls zur EMRK bearbeitet. Die EMRK sieht einen Schutz gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status vor. Im Seminar wird das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts vertieft betrachtet. |