Kommentar |
Vorbemerkung: Französisch-Kenntnisse (Textverständnis) sind Voraussetzung! Die diplomatischen Beziehungen zwischen Frankreich und der Türkei waren um den Jahreswechsel äußerst angespannt, weil im französischen Parlament ein Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung von Völkermord diskutiert und damit ein indirekter Bezug zur Geschichte der Vernichtung der Armenier während des Ersten Weltkrieges hergestellt wurde. Damit setzte die französische Regierung den Trend fort, historische Erinnerung per Gesetz festzuschreiben. Auch der bundesdeutsche Staat kennt Strafbestimmungen vor allem in Bezug auf die Geschichte der NS-Zeit (zum Beispiel das Verbot der Leugnung des Judenmords). Ebenso sind Form und Inhalt von geplanten oder bereits fertig gestellten Erinnerungsstätten (zum Beispiel zur Geschichte der Vertreibungen) oder die Frage von Gedenktagen immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion. Inwieweit überschreitet hierbei der Staat seinen Aufgabenbereich und beschneidet die „Freiheit der Wissenschaft“; müsste er diese Themen nicht der historischen Wissenschaft und der gesellschaftlichen „Geschichtskultur“ überlassen? In dieser Übung sollen mittels französischer und deutscher Quellentexte und wissenschaftlicher Beiträge diese Fragen sowohl grundsätzlich als auch exemplarisch anhand einzelner historischer Beispiele näher untersucht werden. Eigenständige Beiträge der Studierenden zu und in den Sitzungen gestalten die Übung mit. |
Literatur |
Literatur: Themenheft: Historische Gerechtigkeit: Geschichtspolitik im Vergleich, in: Jahrbuch für Politik und Geschichte 1 (2011); Winfried SCHULZE: Erinnerung per Gesetz oder "Freiheit für die Geschichte"?, in: GWU 59 (2008), S. 364-381; Edgar WOLFRUM: Geschichtspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Der Weg zur bundesrepublikanischen Erinnerung 1948-1990. Darmstadt 1999; Les guerres de mémoires: la France et son histoire; enjeux politiques, controverses historiques, stratégies médiatiques/sous la dir. de Pascal BLANCHARD. Paris 2010 |