Kommentar |
Sollen Kreuze in Klassenzimmern hängen und Lehrerinnen Kopftuch tragen dürfen, oder gehören diese religiösen Symbole in den Privatbereich? Darf im Sinne der Meinungsfreiheit Mohammed karikiert werden oder auf öffentlichen Verkehrsmitteln für Atheismus geworben werden, oder ist derartiges aus Rücksicht auf religiöse Gefühle zu unterlassen? Was ist zu halten von einem Gottesbezug in Verfassungen oder von staatlich verbrieften Burka- und Minarett-Verboten? Die Frage nach der Religion und ihrer Bedeutung in der Öffentlichkeit — in Gesellschaft und Staat — wird breit diskutiert. Diese Aktualität speise sich aus vier Kontexten, so der Sozialphilosoph Hans Joas: aus den Anschlägen des 11. Septembers, aus der Frage nach der Integration muslimischer Einwanderer in Europa, aus einem neuen Interesse an Werten und aus dem Ende der so genannten Säkularisierungsthese. Das Seminar beleutet aktuelle Debatten vor dem Hintergrund dieser vier Kontexte und untersucht Toleranz und Religionsfreiheit als deren normative Grundlagen. |
Bemerkung |
Termine: 23. April, 7. Mai, 21. Mai, 11. Juni, 25. Juni, 9. Juli, 23. Juli |