Kommentar |
Kriminalität und Justiz waren zu allen Zeiten ein brisantes Thema: Schon im langen 19. Jahrhundert zog das Verbrechen die besondere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und des Staates auf sich. In Wechselwirkung mit deviantem Verhalten standen auch damals staatliche Institutionen in den Bereichen Gesetzgebung und Rechtsprechung, Rechtspflege und Polizei.
Mit dem Fokus auf die Saarregion zwischen 1750 und 1950 möchte die Übung zunächst einen Überblick über den gesetzgeberischen Rahmen, insbesondere des so genannten „Rheinischen Rechts“ und seiner weiteren Entwicklung, geben. Man wird sich sodann mit juristischen Berufsgruppen wie Richtern, Rechtsanwälten, Notaren und Henkern beschäftigen, um danach die Seiten zu wechseln und unterschiedliche Bereiche der Devianz wie Prostitution, Diebstahl und Mord, sowie NS-Verbrechen zu beleuchten.
In diesem selten behandelten Themengebiet wird den Studierenden die Gelegenheit gegeben werden, sich mit verschiedensten historischen Quellen auseinanderzusetzen, Gerichtsprotokolle und Presseberichte zu lesen, die Formalien juristischer Akte kennenzulernen oder frühe Kriminalitätsstatistiken auszuwerten. |
Literatur |
Literatur (zur Vorbereitung empfohlen): Festschrift 150 Jahre Landgericht Saarbrücken. Herausgegeben vom Präsidenten des Landgerichts in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes. Köln, u. a.: Carl Heymanns Verlag, 1985; Gehlen, Rita: „Liederliche Weibspersonen." Lebensumstände gesellschaftlicher Außenseiterinnen im Wilhelmischen Kaiserreich am Beispiel des Saarreviers. In: ZGSaargegend 52, 2004, S. 83-113; Wettmann-Jungblut, Peter: Rechtsanwälte an der Saar. Geschichte eines bürgerlichen Berufsstandes. Hg. vom Saarländischen Anwaltsverein, mit einem Beitrag von Rainer Möhler. Blieskastel: Gollenstein, 2004. |