Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
Muster-Hochschule
Startseite    Anmelden    SoSe 2024      Umschalten in deutsche Sprache / Switch to english language      Sitemap

Philosophische Theorien des Strafrechts - Einzelansicht

Zurück
  • Funktionen:
Grunddaten
Veranstaltungsart Blockseminar Langtext
Veranstaltungsnummer 65846 Kurztext
Semester WiSe 2012/13 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen
Turnus Veranstaltungsanmeldung Keine Veranstaltungsbelegung im LSF
Credits
Termine Gruppe: iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Turnus Dauer Raum Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export für Outlook
Mo. 08:00 bis 10:00 Einzel am 21.01.2013       Gemeinsame Sitzung mit Hrn. Pisani, Gb. B 3 1, R. 3.18  
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export für Outlook
Sa. 11:00 bis 18:00 Einzel am 15.12.2012 Gebäude C5 2 - Seminarraum 1.28        
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export für Outlook
Sa. 09:00 bis 18:00 Einzel am 19.01.2013 Gebäude C5 2 - Seminarraum 1.28        
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export für Outlook
So. 09:00 bis 18:00 Einzel am 16.12.2012 Gebäude C5 2 - Seminarraum 1.28        
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export für Outlook
So. 09:00 bis 16:00 Einzel am 20.01.2013 Gebäude C5 2 - Seminarraum 1.28        
Gruppe :
 
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Merle, Jean-Christophe , Univ.-Prof. Dr. phil.
Zuordnung zu Einrichtungen
Philosophie
Inhalt
Kommentar

Der Begriff der Strafe läßt sich relativ unkontrovers bestimmen. Die rechts-philosophische Debatte über die Strafe betrifft vielmehr die Rechtfertigung der Strafe, genauer sowohl die Rechtfertigung der Existenz der Strafe als auch die Rechtfertigung des Strafmaßes. Die Strafe kann u. a. einen der folgenden Zwecke verfolgen: die Abschreckung potentieller Verbrecher (Generalprävention), die Abschreckung des Verbrechers von der Wiederholung (Spezialprävention), die Besserung bzw. die Resozialisierung des Verbrechers, die öffentliche Missbilligung der Gesellschaft (Expressionismus). Kantische Retributivisten lehnen aber jeden Zweck der Strafe ab. Zunehmend sprechen sich Autoren für verschiedene Mischtheorien aus. Einige Autoren plädieren für die Ablösung der Strafe durch einen zivilrechtlichen Prozeß. Wir werden klassische sowie aktuelle Texte der einzelnen philosophischen Straftheorien lesen.
Ein Reader mit allen Texten, die im Seminar gelesen werden, wird zum Semesterbeginn in der Institutsbibliothek zur Verfügung stehen.


Literatur:
Braithwaite, J. u. Pettit, Ph. 1990: Not Just Desert: A Republican Theory of Criminal Justice, Oxford.
Beitz, Ch., Cohen, J., Cohen, M. u. Simmons, A.J. (Hrsg.), 1995: Punishment, Princeton.
Hart, H.L.A., 1968: Punishment and Responsibility, Oxford.
Merle, J.-Ch., 2007: Strafen aus Respekt vor der Menschenwürde, Berlin.
Vorbaum, Th. (Hrsg.), 1998: Strafrechtsdenker der Neuzeit, Baden-Baden.
Wolf, J.-C., 1992: Verhütung oder Vergeltung?, Freiburg i.Br.

Bemerkung

Magister- und Lehramtsstudiengang (auslaufend): Praktische Philosophie, Politische Philosophie, Rechts- und Staatsphilosophie; Philosophiegeschichte, Neuzeit.

 

Vorbesprechung: Fr, 19.10.2012, 8-9 Uhr, in Geb. C5 2 Raum 2.02.


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2012/13 , Aktuelles Semester: SoSe 2024