Nach einer allgemeinen Einführung in den Menschenrechtsschutz in Europa werden zunächst die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anhand unterschiedlicher nationaler Fallbeispiele behandelt. Die EMRK regelt in Art. 10 das Recht auf freie Meinungsäußerung, durch das auch die Informations-, Presse, und Rundfunkfreiheit gewährleistet werden soll.
In dieser Übung soll der Umgang mit der Meinungsfreiheit am Beispiel der Türkei näher behandelt werden. |