Lerninhalte |
Der Anspruch auf gleichberechtigte Partizipation aller Bürger/innen fußt auf einer (menschen-) rechtlichen Argumentation. Inklusionskonzepte rücken jede/n Bürger/in als Rechteinhaber/in in den Vordergrund und nicht als Bittsteller/in. Deshalb ist ein praxisorientiertes Grundverständnis der Rechtslage und der Finanzierungsgrundlagen wichtig: u.a. Gleichbehandlungsgesetz, Aktionsplan UN-Konvention, SGB XII, SGB VIII, Grundsicherung, Pflegeversicherung (SGB XI).
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Zielgruppe |
Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Gasthörerstudiums statt. Sie ist primär nicht für Studierende gedacht, schließt die Teilnahme von Studierenden aber auch nicht grundsätzlich aus.
Genaueres zum Gasthörerstudium finden Sie auf der Homepage des Zentrums für lebenslanges Lernen (ZelL): http://www.uni-saarland.de/weiterfuehrend/weiterbildung/zell.html. |