Hermann Heller schrieb in seiner Staatslehre 1970: „Alle Geschichte bleibt aber auch – noch für den objektivsten Historiker, der in reiner Treue nur darstellen will, ‚was gewesen ist’ - immer ‚Geschichte der Gegenwart’, d.h. aus der Perspektive des Jetzt gesehen“.
In diesem Sinne soll die Frage erörtert werden, welche verfassungsgeschichtlichen Voraussetzungen und politischen Bedingungen zur Entstehung des parlamentarischen Systems der Bundesrepublik Deutschland geführt haben.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 ist dieses System rein repräsentativ. Seit einiger Zeit werden aber immer wieder Stimmen laut, die insbesondere im Hinblick auf europapolitische Entscheidungen (weiterer Souveränitätsverzicht) fordern, plebiszitäre Elemente in das Grundgesetz aufzunehmen (Volksbegehren, Volksentscheid), wie sie in den meisten Verfassungen der Bundesländer vorgesehen sind und bisweilen auch praktiziert wurden.
Schließlich soll auch die Frage behandelt werden, inwieweit oberste Bundesorgane, z.B. der Bundesrat, in dem die Länderregierungen an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken, in der deutschen Verfassungsgeschichte begründet sind. Über dieses Thema habe ich als Mitglied der „ Rechtshistorischen Gesellschaft der Universität Heidelberg“ mit dem Marburger Verfassungs-Historiker Prof. Werner Frotscher in einer öffentlichen Veranstaltung diskutiert. |