Kommentar |
Das Seminar bietet eine Einführung in die informelle Logik. Nach einer Einführung in die Argumentationstheorie, werden wir uns zunächst mit den sogenannten „Fehlschlüssen“ befassen, welche jedoch unter Umständen durchaus plausible Argumente sein können. So ist etwa in der strafrechtlichen Argumentation einerseits das Argument aus Unwissenheit als Unschuldsvermutung gefordert, andererseits das "ad hominem"-Argument zulässig, wenn es um den Leumund von Zeugen geht. Anschließend werden wir uns eingehender mit informellen Argumentationsschemata beschäftigen sowie mit deren Klassifikation(en). Am Ende werden wir Anwendungen auf die juristische Argumentationen, insbesondere auf die „canones“ der Auslegung und Argumente der Rechtsfortbildung, betrachten.
Literaturauswahl: Alexy, R. (1983). Theorie der juristischen Argumentation. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. Puppe. I. (2011). Kleine Schule des juristischen Denkens. 2. Auflage. Stuttgart: UTB. Toulmin, S. (1958). The Uses of Argument. Cambridge: Cambridge University Press. Walton, D. (2008). Informal Logic. A Pragmatic Approach. 2. Auflage. Cambridge: Cambridge University Press. Walton, D., Reed, C. und Macagno, F. (2008). Argumentation Schemes. Cambridge: Cambridge University Press. |
Bemerkung |
Magister- und Lehramtsstudiengang (auslaufend): Theoretische Philosophie, Wissenschaftstheorie; Praktische Philosophie, Ethik & Moralphilosophie, Rechts- und Staatsphilosophie. |