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Kants Rechtslehre - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Blockseminar Langtext
Veranstaltungsnummer 74524 Kurztext
Semester WiSe 2013/14 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen
Turnus Veranstaltungsanmeldung Keine Veranstaltungsbelegung im LSF
Credits
Termine Gruppe: iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Turnus Dauer Raum Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
iCalendar Export für Outlook Sa.  bis  Einzel am 05.10.2013          
iCalendar Export für Outlook Sa.  bis  Einzel am 19.10.2013          
iCalendar Export für Outlook So.  bis  Einzel am 06.10.2013          
iCalendar Export für Outlook So.  bis  Einzel am 20.10.2013          
Gruppe :
 
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Merle, Jean-Christophe , Univ.-Prof. Dr. phil.
Zuordnung zu Einrichtungen
Philosophie
Inhalt
Kommentar

Achten Sie bitte auf die ungewöhnlichen Termine, die teils noch vor der Vorlesungszeit liegen!

Nach Kant besteht der normative Bereich der Moral und des Rechts aus Gesetzen, die von der Vernunft gegeben und daher allgemeingültig sind. Genauso wie die Allgemeingültigkeit der Moralgesetze beruht auch die Allgemeingültigkeit der Rechtslehre daher auf metaphysischen Prinzipien, denen Kants Rechtslehre ihren Titel verdankt: „Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“ (1797). Das allgemeine Prinzip des Rechts ist die Koexistenz der Handlungsfreiheit aller Vernunftwesen nach allgemeinen Gesetzen. Es wäre aber falsch, die Gewinnung der weiteren metaphysischen Rechtsprinzipien sowie der weiteren Rechtsbestimmungen als eine bloße „mechanische“ Ableitung von diesem allgemeinen Prinzip anzusehen.

Im Mittelpunkt der „Einleitung der Metaphysik der Sitten überhaupt“, die der  „Einleitung in die Rechtslehre“ – als Pendant zur „Einleitung in die Tugendlehre“ – vorausgeschickt wird, steht die Unterscheidung zwischen Recht und Moral. Dementsprechend definiert die „Einleitung in die Rechtslehre“ den Rechtsbegriff und die damit verbundene Zwangsbefugnis weitgehend unabhängig von der Moral und scheint sich damit vom Naturrecht zu verabschieden, was Kants Rechtslehre für die heutige Rechtsphilosophie – insbesondere für die Vertreter des überpositiven Rechts – attraktiv macht.

Diese Einleitungen sowie die einzelnen Teile der Rechtslehre sind aber weiterhin unter den Kant-Interpreten sowie unter den Rechtsphilosophen im Allgemeinen Gegenstand lebhafter Kontroversen, die oft auf in Kants Rechtsbestimmungen enthaltene Spannungsverhältnisse bzw. scheinbare Widersprüchen zurückzuführen sind. Diese scheinbaren Widersprüche – und möglicherweise auch diese Kontroverse – lassen sich lösen, sobald man in den einzelnen Rechtsbestimmungen von Kants Rechtslehre keine bloße Ableitung vom Rechtsbegriff sieht, sondern sie auch auf Forderungen der Kantischen Moral bezieht. Denn das Kantische Moralgesetz bestimmt nicht nur die (innere) Moralität, sondern sie gilt auch für das Recht sowie für die teleologische Perspektive von Kants kosmopolitischer Weltrechtsordnung. Darum wird die Beziehung zwischen Recht und Moral ein bedeutender Leitfaden für unsere Lektüre der wichtigsten Textstellen dieses Werkes sein.

Literaturhinweise und Programm werden den TeilnehmerInen nach Anmeldung unter j.c.merle@mx.uni-saarland.de mitgeteilt. Eine Voranmeldung ist erforderlich.

Bemerkung

Magister- und Lehramtsstudiengang (auslaufend): Praktische Philosophie, Rechts- & Staatsphilosophie; Philosophiegeschichte, Neuzeit.


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2013/14 , Aktuelles Semester: SoSe 2024