Kommentar |
“1. Die Sozialistische Reichspartei ist verfassungswidrig. 2. Die Sozialistische Reichspartei wird aufgelöst“ – mit diesem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erging am 23. Oktober 1952 das erste von bislang zwei Parteienverboten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Aktuell läuft ein Parteienverbotsverfahren gegen die NPD, nachdem die bundesrepublikanische Öffentlichkeit durch das Bekanntwerden des rechtsextremen Hintergrundes der NSU-Morde aufgeschreckt wurde. Dieses scharfe Instrument der „wehrhaften Demokratie“ ist jedoch nicht unumstritten, denn es stellt eine Einschränkung des Demokratieprinzips dar und wurde in der neueren deutschen Geschichte auch gegen Demokraten angewandt. In dieser Übung sollen mittels Quellentexte und wissenschaftlicher Beiträge die wichtigsten historischen Beispiele des staatlichen Kampfes gegen radikale politische Gegner betrachtet und auf die prinzipiellen Aspekte einer „wehrhaften Demokratie“ eingegangen werden. Eigenständige Beiträge der Studierenden zu und in den Sitzungen gestalten die Übung mit. |
Literatur |
Literatur: Hans-Ulrich WEHLER, Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 1-5. München 1987-2008; Heinrich August WINKLER: Der lange Weg nach Westen. Bd. 1-2. München 7.A. 2010; aktuelle Informationen und wissenschaftliche Beiträge zum Thema „Extremismus“ auf der Webseite der Bundeszentrale für Politische Bildung http://www.bpb.de; Verfassungsschutzbericht 2012/hrsg. vom Bundesminister des Innern. Berlin 2012, online unter: http://www.bmi.bund.de; Dominik RIGOLL: Staatsschutz in Westdeutschland. Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr. (Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts; 13) Göttingen 2013; Blut und Ehre: Geschichte und Gegenwart rechter Gewalt in Deutschland/ hrsg. von Andrea RÖPKE. Bonn 2013 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für Politische Bildung; 1341); Gideon BOTSCH: Die extreme Rechte in der Bundesrepublik Deutschland: 1949 bis heute. Darmstadt 2012 (Geschichte kompakt) |