Kommentar |
Nach der Niederlage in der so genannten Völkerschlacht bei Leipzig brach Napoleons Herrschaft binnen weniger Monate zusammen. Nicht nur die Siegermächte, auch eine einflussreiche Gruppierung führender französischer Staatsmänner erhofften sich stabile Verhältnisse von einer Wiedereinsetzung der alten Dynastie. Zu keinem Zeitpunkt hatten ihre Vertreter auf ihre angestammten Rechte verzichtet und aus dem Exil immer wieder bei den ausländischen Kabinetten und den regimefeindlichen Faktionen in Frankreich die Chancen für eine Restauration der Bourbonenmonarchie ausgelotet. Mit dem Placet der alliierten Monarchen betrat Ludwig XVIII. am 24. April 1814 nach dreiundzwanzig Jahren wieder französischen Boden und hielt wenige Tage später Einzug in der Hauptstadt. Sein – durch Napoleons Herrschaft der 100 Tage kurzzeitig unterbrochenes – Regime erfüllte außenpolitisch alle Erwartungen, fand jedoch im Innern nicht die erhoffte ungeteilte Zustimmung. Zahlreiche ehemalige Emigranten und loyal gebliebene Royalisten fühlten sich übergangen, alte Republikaner, namentlich die „Königsmörder“ unter ihnen, bangten aller Garantien zum Trotz um ihre Sicherheit, die Erwerber von Nationalgütern um ihren Besitz, Bonapartisten trauerten einer ruhmreichen Vergangenheit nach, die Fürsten von Geblüt mieden aus unterschiedlichen Gründen den Hof. Diplomatische Korrespondenzen, Memoiren und polemische Schriften spiegeln den politischen Unfrieden wider, der sechzehn Jahre später, unter Karl X., in eine weitere Revolution münden sollte. Auszüge aus besagten Dokumenten werden die Grundlage der Übung bilden.
In der ersten Sitzung wird auf Wunsch eine methodologische Einführung zum Umgang mit fremdsprachlichen Texten (in der Hauptsache grammatikalische, lexikalische und stilistische Probleme, sprachgeschichtliche Entwicklung, Hilfsmittel) angeboten. |
Bemerkung |
Die Anmeldung erfolgt zusätzlich durch Einschreibung in eine Teilnehmerliste in der ersten Sitzung. Der Erwerb eines Scheins setzt den regelmäßigen Besuch der Übung sowie einen in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit zu liefernden schriftlichen Leistungsnachweis voraus.
Für Studierende, die noch den Nachweis von Kenntnissen in einer modernen Fremdsprache erbringen müssen, findet in der letzten Vorlesungswoche montags von 12 bis 14 Uhr im Raum 3.19 eine Klausur (Übersetzung eines Quellentextes ins Deutsche) in der von ihnen ausgewählten Sprache statt. Als Hilfsmittel sind zweisprachige (auch elektronische) Wörterbücher, Grammatiken und Konjugationstabellen zugelassen. Um Anmeldung im Sekretariat bis spätestens zwei Wochen vor diesem Termin wird gebeten. |