Da neben Vorkenntnissen in der englischen Sprache auch Vorkenntnisse im deutschen Recht erforderlich sind, können an dieser Veranstaltung Studenten erst ab dem 2. Studienjahr (mit entsprechenden Sprachkenntnissen) teilnehmen.
Der Anmeldung muss ein kurzes, vom Bewerber selbst verfasstes Motivationsschreiben (personal statement) in englischer Sprache beigefügt sein. Näheres zur Anmeldung und zum erforderlichen Motivationsschreiben finden Sie im angefügten Schreiben unter "Externe Dokumente". |